Johannes Bürkle
Rechtsanwalt, Jahrgang 1970, geboren in Kenzingen
Beruflicher Werdegang:
2002 Erstes juristisches Staatsexamen
2004 Zweites juristisches Staatsexamen
seit 2004 selbständiger Rechtsanwalt, vertretungs- und prozessführungsbefugt bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
seit 31.07.2012 Inhaber der Kanzlei
Mitgliedschaften:
Mitglied der Anwaltskammer Freiburg
Mitglied im deutschen Anwaltsverein
Sprachen:
Englisch
Französisch
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Johannes Bürkle berät und vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere Kündigungsschutzprozesse sowie die Überprüfung von Abmahnungen, die Erstellung von Zeugnissen und die Geltendmachung von Lohnansprüchen.
Da bei einer ausgesprochenen Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss, sollte im Falle einer Kündigung umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu überprüfen.
Herr Rechtsanwalt Bürkle steht Ihnen hier mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Strafrecht
Straftaten und ihre Aufklärung sind seit vielen Jahren beliebtes Thema in Film und Fernsehen.
Die Handlung folgt dort dramaturgischen Gesetzen, nicht den Regeln des Strafgesetzbuches oder der Strafprozessordnung.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer können in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten und bedürfen dann besonderer Betreuung und Begleitung.
Herr RA Bürkle vertritt Mandanten im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden oder tritt als Strafverteidiger in der Hauptverhandlung auf.
Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall verursacht schon genug Ärger.
Eigene, unprofessionelle Regulierung muss den Schaden nicht noch vergrößern.
Die Tätigkeit von RA Bürkle umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen.
Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstige Auslagen zu regulieren.
Anwaltskosten sind bei Verschulden der Gegenseite durch die gegnerische Versicherung zu erstatten.
Im Streitfall wird nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Versicherung der Prozess geführt.
Im Zweifelsfall hilft eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Mandanten, ein Kostenrisiko auszuschließen.
Ihr qualifizierter Anwalt berät Sie und nimmt Ihre Rechte vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Behörden wahr.
Mietrecht
In diesem Rechtsbereich steht Herr RA Bürkle seinen Mandanten in allen mietvertraglichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Er bearbeitet Problemstellungen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen, Kautionszahlung, Kündigung und Räumung sowie Mietminderung.
Er entwirft und prüft Miet- und Pachtverträge im privaten und gewerblichen Bereich.
Forderungsbeitreibung (Inkasso)
Speziell Handwerksfirmen leiden heute zunehmend unter der nicht fristgerechten Bezahlung ihrer berechtigten Forderungen.
Häufig hilft zur Beitreibung der Ansprüche nur ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Herr RA Bürkle berät seine Mandanten über die außergerichtlichen sowie gerichtlichen Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung.
Ihre Forderungen können bundesweit eingezogen werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beachtung der Verjährungsfristen.