Interessante Links

Hier finden Sie interessante Links.

Bundesverfassungsgericht:

Das Bundesverfassungsgericht ist die oberste Rechtsinstanz in der Bundesrepublik Deutschland. Klageberechtigt ist grundsätzlich jeder Bürger, sofern er seine persönliche Betroffenheit darlegen kann.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/

Bundesgerichtshof Karlsruhe:

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist oberstes deutsches Gericht und ist für Zivil- und Strafgerichts-barkeit zuständig. 

https://www.bundesgerichtshof.de

Bundesjustizministerium:

Justizministerium Baden-Württemberg:

Bundesrechtsanwaltskammer:

Sie ist die Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Sie vertritt über diese die berufspolitischen Interessen von derzeit ca. 160.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand Dez. 2007)

https://brak.de

Rechtsanwaltskammer Freiburg:

Der Rechtsanwaltskammer Freiburg gehören alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Freiburg, Baden-Baden, Offenburg, Konstanz und Waldshut an. Die Kammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert.

https://www.rak-freiburg.de/

Homepage der Stadt Emmendingen:

Gewerbeverein Emmendingen:

Emmendinger Wohnbau-Gesellschaft:

Arbeitsrecht

MOBBING am Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 16.5.2007 (8 AZR 709/06), daß es sich bei Mobbing nicht um eine einmalige Verletzungshandlung, sondern um ein fortgesetztes, aufeinander aufbauendes Instrument des Schikanierens, der Anfeindung und der [...]

BAG, Urteil vom 17.05.2019 – 8 AZR 530/17

Schadensersatz wegen abgelehnter stufenweiser Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet sein kann, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er den Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplans [...]

Familienrecht

Einwand der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Werden einzelne, in der Vergangenheit fällig gewordene Unterhaltsansprüche über längere Zeit nicht verfolgt, kann ihrer Durchsetzung der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Der Verwirkung unterliegt aber nur der jeweilige Anspruch als solcher und nicht etwa [...]